von Klaus Riecken, Zeitschrift für Niederdeutsche Familienkunde (4./4., 85. Jahrgang, ISSN 0945-7461)

Norddeutsche genealogische Vereine sind gegenüber ihren Mitgliedern sehr zurückhaltend mit Forderungen. Keine Satzung fordert die Mitglieder auf, dem Verein und somit der Nachwelt erstellte genealogische Werke zu übergeben.

Bescheiden fragt man an, ob beim Tod eines Mitgliedes der genealogische Nachlass zu bergen sein. Das kann schon zu spät sein.

Satzungen führen vorsichtig an, dass der Verein Beschaffung von einschlägiger Fachliteratur sowie das Sammeln von Forschungsmaterialien und Forschungsarbeiten betreibt, um es Mitgliedern und interessierten Dritten zugänglich zu machen. – Kein Aufruf an die Mitglieder zwecks Übergabe an den Verein.

Wie ist die Situation bei Mitgliedern?

Ich gehe beispielhaft von meiner Familie aus, die tolerant zu meinem Hobby Heimat- und Familienforschung steht, jedoch anderen Freizeitbeschäftigungen nachgeht. Das mag ein Generationsphänomen sein: Junge Leute haben andere Interessen und andere Probleme. Sie sind alters- und ausbildungsbedingt beim Start in den Beruf besonders gefordert, geht es doch darum, die Existenz möglichst langfristig zu sichern, was heute zunehmend schwieriger wird. Dazu kommen Orientierungen in Partnerschaften mit vielen anderen Möglichkeiten der Freizeitbetätigung. Unser Hobby ist nicht Welt unserer Kinder.

Das zu verstehen ist erst einmal erforderlich, wobei ein Wandel später, viel später, möglich sein kann. Diesen Weg gilt es offen zu halten. Ich betreibe den offenen Weg dadurch, dass ich von Zeit zu Zeit meine Ahnentafel Riecken in der derzeitigen Form ausdrucken und binden lasse. (“Books-On-Demand”, z.B.: www.epubli.de) Sie liegt zu Hause sichtbar aus “man” nimmt sie zur Kenntnis, blättert vielleicht einmal darin und macht doch schon Bemerkungen, zumindest zu der Gestaltung. Anregungen nehme ich gerne auf, Hilfestellung in kleinem Umfang wird erbeten und gegeben. Ich möchte meinen Kindern noch je ein Exemplar der Ahnentafel erstellen – ich hoffe, dass ich den Plan nicht zu weit hinaus schiebe.

Mit der Ahnentafel Gerve trat ich auf Betreiben von Herrn Dr. Sarnighausen an einen Verlag heran, den Cardamina-Verlag (www.cardamina.de), der dann eine Veröffentlichung ermöglichte. Mir entstanden keine Kosten, je ein Exemplar ging an die Niedersächsiche Landesbibliothek – Gottfried Wilhelm Leibnitz Bobliothek (http://opac.tib.uni-hannover.de/DB=3), Deutsche Nationalbibliothek (www.d-nb.de) und an mich. Auf diesem Weg sicherte ich dieses Werk bibliothekarisch der Nachwelt.

Ahnentafeln sind mit Microsoft “Word” gestaltet und werden bei neuen Erkenntnissen mit neuen Fakten schnellstmöglich ergänzt, jederzeit besteht die Möglichkeit, einen neuen Ausdruck zu tätigen.

Da es nur darum geht, den derzeitigen Stand meiner genealogischen Sammlung weiter zu sichern, bringe ich einmal pro Jahr den aktuellen Stand auf eine CD, die ich der Genealogischen Gesellschaft (GGHH) zu freien Verfügung übergebe.

Zu bedenken ist an dieser Stelle, dass bisher wenig Erfahrungen bestehen in Hinblick auf die Langzeit-Haltbarkeit von CDs oder DVDs. Wenn ein Nachlass in dieser Form abgegeben wird, muss der Verein auch die Möglichkeit haben, sie mit gängigen Programm zu lesen. Hier bieten sich vor allem PDF-Formate an. Ein Druckexemplar bietet jederzeit unkomplizierten Zugriff für die Besucher der Bibliothek und wird sicherlich eine längere Haltbarkeitszeitspanne haben als eine Kunststoff-CD/DVD.

Weiterhin betreibe ich eine Homepage, um Interessierten Einblick in die Ergebnisse zu ermöglichen (www.riecken-online.de), was auch zu einem intensiven Austausch führen kann.

Der Verein für Computergenealogie unterhält mit www.genealogienetz.de eine umfangreiche Homepage. Auch dort können unter http://gedbas.genealogy.net – GedBas: Die genealogische Datenbasis – Datengerüste abgespeichert werden. Interessierte finden durch Suchfunktionen diese hinterlegten Daten und nehmen bei Interesse Kontakt auf.

Unter http://foko.genealogy.net – FoKo – Die Aktion ForscherKontakt der DAGV – besteht die Möglichkeit, Daten in der Form von Namen, Zeit, Ort und Einsender einzugeben, andere können durch Recherche die Eingaben finden und wiederum bei Interesse Kontakt aufnehmen.

Es ist ersichtlich, dass der Erhalt des genealogischen Werkes heute nicht mehr so schwer ist – wir haben jede Menge Möglichkeiten, alles oder Teile an verschiedenen Orten zu speichern und für Interessierte findbar zu machen.

In den Regalen der Vereine sammeln sich alte Karteikästen, Listen, Ahnentafeln und Stammbäume in Papierform. Alles ist somit schlecht erfassbar und schwierig zu erhalten. Hier ist Digitalisierung angesagt in der Form, dass diese Werke in Form von Dateien erfasst werden können. Hier tut sich auch ein breites Betätigungsfeld auf für Ehrenamtliche Helfer.

Wie gehen andere Vereine vor? Beispielhaft fordert der Verein für Familien- und Wappenkunde in Württemberg und Baden e.V., www.genealogy.net/vereine/VFWKWB , schon etwas von seinen Mitglieder:

Der Verein erwartet von seinen Mitgliedern, dass sie ihm für seine Bücherei einen Abdruck ihrer genealogischen Veröffentlichungen überlassen. Forschungsergebnisse, die oft mit Mühe und Kosten erarbeitet wurden, sollten nicht in der Schublade verstauben oder gar in Verlust geraten. Auch wer nicht zu einer Veröffentlichung kommt, wird gut daran tun, Zweitschriften einer zentralen Stelle zu überlassen, wofür sich unser Vereinsarchiv anbietet. Wer befürchten muß, dass sein genealogischer Nachlass mangels Interesse verloren geht, sollte rechtzeitig Vorsorge treffen. Vollständigkeit kann in der Genealogie nur bei sehr begrenzten Aufgaben erreicht werden, daher ist es nützlich, auch Teilergebnisse dem Verein zu überlassen, weil der Bearbeiter dann hoffen kann, Verbindungen mit anderen Forschern zu erhalten und Ergänzungen zu bekommen.

Wikipedia schreibt dazu folgendes (http://de.wikipedia.org/wiki/Genealogie)

Im Nachlass sollten geeignete (d. h. geordnete und mit Quellenverzeichnis versehene) Materialien durch klare, zu Lebzeiten getroffene, schriftliche Festlegungen an Archive, Museen oder Bibliotheken übergeben werden. Nach allen Erfahrungen gehen im privaten Besitz (bei den leiblichen Erben) verbliebene Materialien der öffentlichen Benutzung und damit der weiteren Forschung häufig völlig verloren. Auch Karteien, selbst wenn sie in Archive gelangen, sind als Unikate nicht gegen Unordnung und Diebstahl einzelner Karten gesichert. Ihre Benutzung ist an einen einzigen Standort gebunden und damit erschwert. Auch hierfür ist ein zusammenhängendes Manuskript mit mehreren Ausdrucken die sicherste Lösung. Nur auf diese Weise wird die immense Arbeit für die weitere Forschung nutzbar. Karteien, die als ungeordneter Nachlass in irgendein Archiv gelangen, bleiben erfahrungsgemäß oft für Jahrzehnte unauffindbar und praktisch verloren.

Sicherstellung heißt nicht nur Aufbewahrung, sondern vor allem auch Gewährleistung der weiteren öffentlichen Benutzung, die ja für den Genealogen auch die Voraussetzung seiner eigenen Arbeit war.

Bitte, liebe Leser, verstehen Sie diesen Text da, dass jedes erstelltes Teilergebnis für andere Suchende wichtig sein kann. Es ist an der Zeit, rechtzeitig für den eigenen Nachlass Regelungen zu treffen, ein genealogischer Nachlass ist es nicht Wert, im Abfall zu landen. Er ist es vielmehr Wert, dem Verein, den Mitgliedern und der Nachwelt erhalten zu bleiben. Sorgen Sie bitte für den Erhalt Ihres Werkes in einer angemessenen Form, nehmen Sie gegebenenfalls dazu Rücksprache mit der Vereinsführung.

~ Über den Autor ~

Aus “Zeitschrift für Niederdeutsche Familienkunde” (4./4., 85. Jahrgang, ISSN 0945-7461).
Mit freundlicher Genehmigung von
Klaus Riecken
, 21339 Lüneburg, www.riecken-online.de