Mein genealogisches Werk als Nachlass – wie ist damit umzugehen? { Gastbeitrag }
von Klaus Riecken, Zeitschrift für Niederdeutsche Familienkunde (4./4., 85. Jahrgang, ISSN 0945-7461)
Norddeutsche genealogische Vereine sind gegenüber ihren Mitgliedern sehr zurückhaltend mit Forderungen. Keine Satzung fordert die Mitglieder auf, dem Verein und somit der Nachwelt erstellte genealogische Werke zu übergeben.
Bescheiden fragt man an, ob beim Tod eines Mitgliedes der genealogische Nachlass zu bergen sein. Das kann schon zu spät sein.
Satzungen führen vorsichtig an, dass der Verein Beschaffung von einschlägiger Fachliteratur sowie das Sammeln von Forschungsmaterialien und Forschungsarbeiten betreibt, um es Mitgliedern und interessierten Dritten zugänglich zu machen. – Kein Aufruf an die Mitglieder zwecks Übergabe an den Verein. (mehr …)